§ 1

Der Verein führt den Namen "Verein zur Hilfe für psychisch kranke Menschen" und hat seinen Sitz in Essen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die gemeinschaftsfördernde Unterstützung in allen Lebensbereichen für die zum Kreise psychisch Kranker gehörenden Menschen, insbesondere die Förderung sozial-psychiatrischer Einrichtungen.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über den schriftlich Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

§ 4 Austritt

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen

 

§ 5 Beitrag

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Jeder von ihnen ist einzeln zu Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand und seine Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 zwei Jahren gewählt. Sie bleiben jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand kann eine Geschäftsführerin oder Geschäftsführer bestellen.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

2. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen mittels Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

§ 8 Aufgaben und Interessen

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Auslagen im Rahmen der Tätigkeit für den Verein können vergütet werden.

 

§ 9 Auflösung und Aufhebung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie und deren Komplementärbereiche des Philippusstift Kath. Krankenhaus gem. GmbH, Essen-Borbeck.